Einzelnen Beitrag anzeigen
  #191  
Alt 07.10.2010, 14:23
Benutzerbild von Edwin
Edwin Edwin ist offline
Erfahrener Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 08.07.2004
Beiträge: 229
abgegebene "Danke": 0


Zitat:
Zitat von thball Beitrag anzeigen
Eine Charterfirma (die Geld verdienen möchte) halte ich nicht für besonders aussagekräftig, außer sie geht in die Haftung und stellt dazu eine Bankbürgschaft!
Tom, ich glaube so wie Herbert auch, dass die Botschaft wahrscheinlich das gleiche sagen wird wie der Fremdenverkehrsverband - es gelten die Bestimmungen des Heimatlandes bzw. dass der Schein vorzulegen ist, der daheim Vorschrift ist. Aber da sind wir dann wieder beim Thema Österreicher.

Fremdenverkehrsverbände und Botschaften haben nach meiner Erfahrung einfach zu wenig mit solchen Dingen zu tun und nehmen dann, weils auch logisch erscheint, gerne den "kürzesten Weg" mit ihrer Antwort. (man orientiert sich da meist an den Bestimmungen für Autoführerscheine, welche aber mit Bootsführerscheinen nicht zu vergleichen sind)

Aussagen von Charterfirmen halte ich hingegen sehr wohl als aussagekräftig, denn die sind an vorderster Front und haben auch stets mit den Behörden und Bestimmungen zu tun! Klar wollen die Geld verdienen und keinesfalls welches verlieren - letzteres wäre aber dann der Fall, wenn jemand mit einem "falschen" Patent z.B. eine Yacht versenkt und die Versicherung wegen des "falschen" Patents die Deckung verweigert. Dass man sich in dem Fall dennoch bequem zurücklehnt, weil man sich das Geld ja vom Kunden zurückholen könne, halte ich für äußerst unwahrscheinlich, wenn man bedenkt, um welche Summen es da geht... (bei mir zumindest könnte die Charterfirma schon schauen, wo sie sich von mir ein paar Hunderttausend Euros holt)

@Herbert: Um Links zu sehen, bitte registrieren zum Thread vom Charterforum.

L.G.

Edwin
Mit Zitat antworten