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Alt 09.11.2004, 13:56
Robert Robert ist offline
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Wenn ich der Verkäufer bei Ebay wäre würde ich nichts nachlassen, aber das Boot zurücknehmen---jedoch rein aus Kulanz.

Du hattest die Möglichkeit das Boot zu besichtigen. Wenn Du das nicht gesehen hast---nicht die Schuld des Verkäufers. Wenn dir 19:00 Uhr als Abholtermin nicht passt, hättest ja einen anderen Termin vorschlagen können. Kann es sein, dass du scharf auf eine schnelle Abholung warst und deshalb auch noch bei Dunkelheit das Boot abgeholt hast.

Als Verkäufer schaue ich doch einer Klageandrohung bei einem Streitwert von 275,-- Eur mit Gelassenheit entgegen. Da nehm ich mir nicht mal einen Anwalt. Das krazt wirklich keinen und wenn dann bekommst du frühestens in 2 Jahren einen Gerichtstermin. Bis dahin ist aber nichts mit Bootfahren, zumindest nicht mit diesem.

Robert
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