Thema: Küstenpatent
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Alt 01.05.2006, 22:17
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Edwin Edwin ist offline
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Hallo Leute!

Das ist halt wieder einmal der Anfang der unendlichen Geschichte…

Wenn das kroatische Patent für Österreicher nur in Kroatien gültig sein würde, dann wäre das deutsche Patent für Ösi’s ebenfalls nur in Deutschland gültig und sonst nirgendwo! (Herkunftsprinzip!)

Warum?

Als Österreicher braucht man vom österreichischen Gesetz her gar kein Patent, um die Weltmeere befahren zu dürfen – freilich sehen das die jeweiligen Uferstaaten immer ein bisschen anders als die österr. Gesetzgebung und verlangen (ich sag es jetzt mal vorsichtig) „irgendeinen“ amtlichen Befähigungsnachweis.

Stellt sich ein Uferstaat/Hafenkapitän „stur“, könnte er den im Heimatland vorgeschriebenen Schein verlangen – in Österreich ist aber nix vorgeschrieben, also bekäme der Uferstaat auch nix zu sehen! Wie aber oben bereits erwähnt, möchten viele Staaten (wieder vorsichtig) „irgendein“ Papierl sehen, das amtlich ist und aus dem hervorgeht, dass man das entsprechende Boot auch führen darf!

Es gibt in Österreich nur 2 Verbände, die einen amtlichen österreichischen Bootsführerschein ausstellen lassen können („lassen“ deswegen, weil das von der österr. Staatsdruckerei im Auftrag der obersten Schifffahrtsbehörde gemacht wird) und dies sind ausschließlich die Verbände ÖSV und MSVÖ! Diese beiden Verbände können dann auf Antrag auch ein s.g. IC (International Certificat) ausstellen lassen, dass in allen Ländern Gültigkeit hat, die die UN-Resolution 40 ratifiziert haben! (Vorausgesetzt, der Inhaber des Patentes hat seinen Schein auch im Heimatland erworben!)

In der Regel werden die österr. Scheine des ÖSV und MSVÖ von österr. Inhabern überall anerkannt, da es wie gesagt amtliche Befähigungsnachweise der Republik Österreich sind! (Anm.: der Hafenkapo in „Gigeritzpatschen auf den Irgendwo-Islands“ kennt mit Sicherheit nicht die österr. Gesetze und wird sich mit einem amtlichen österr. Schein in Verbindung mit einem österr. Pass, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, voll zufrieden geben. Wenn man allerdings als Österreicher mit österr. Pass und einem kroatischen oder deutschen Bootsführerschein auftaucht, könnte es zumindest Erklärungsbedarf geben – das ist aber meines Erachtens und Erfahrung nach auch schon alles und nicht wirklich ein Problem!)

Wie schon eingangs erwähnt, ist das wieder mal die unendliche Geschichte – ich kann Euch daher nur raten – beim eigenen Boot mit der eigenen Versicherung abklären, ob und welcher Schein für den vollen Deckungsschutz erforderlich ist - bei Versicherern in A sollte es gar keine solche Bedingungen geben! Und wenn Ihr ein Boot ausleiht, solltet Ihr beim Vermieter anfragen, ob Euer Schein vom Versicherer des Vermieters O.K. geht – Freunde – das ist das allerwichtigste bei der ganzen Führerscheingeschichte und nicht, wo Euer Papierl her ist!!!

Übrigens – ein kroatischer Staatsbürger darf mit dem kroatischen Küstenpatent (ist eigentlich der falsche Ausdruck dafür) ohne weiteres ein Boot auf der österreichischen Donau führen, denn das Patent gilt auch für „internal waters“! (lt. einem mir bekannten Funktionär des ÖSV gibt es diesbezüglich ein bilaterales Abkommen zwischen A & HR)

So - ich hoffe, mit diesem etwas zu lange geratenen Posting mal was zur Verkürzung der „unendlichen Geschichte“ beigetragen zu haben!

L.G.

Edwin
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