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Alt 06.02.2009, 18:56
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Rotti Rotti ist offline
ZarRottiKer
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Boot Infos

Hi Freunde!

Hier noch mal zu dem Thema Funkanmeldung in Österreich. Ich habe gestern die zuständige Dame von der Fernmeldebhörde in Linz angeschrieben wie es aussieht, ob ich mein in England gekauftes Lowrance LVR 250 anmelden kann, Hier die Kopie der Mail :


Sehr geehrter Damen und Herren!

Ich möchte gerne ein Seefunkgerät der Marke Lowrance LVR 250 anmelden. In der Anlage erhalten Sie die Komformitätserklärung des Gerätes. Kann ich dieses Gerät anmelden damit ich es in Kroatien auf meinem in Österreich angemeldeten Boot verwenden darf und kann? Sollte ich dieses Jahr noch die Funklizenz in Österreich für den Binnenfunk machen, kann ich dann dieses Gerät auch für den Binnenfunk verwenden?

Mit freundlichen Grüßen

Mathias .....................ner


Beigefügt war diese Komformitätserklärung die mit dem Gerät mitgeliefert wurde:

Click the image to open in full size.



Und hier die prompte Anwort der Dame :


S.g.Herr ..........teiner!
Die in Ihrem E-mail angeführte Seefunkanlage kann bewilligt werden. Eine Schiffunkbewilligung ist beim Fernmeldebüro für Oberösterreich und Salzburg zu beantragen entweder via FAX (0732 7485 DW 19)oder am Postweg , Freinbergstr. 22, 4020 Linz. Zur Antragstellunf lege Ich Ihnen in der Anlage 2 Formblätter vor. Die Antragstellung erfolgt gemeinsam mit einer vollständigen Kopie des Seebriefes und/oder Zulassungsscheins (Nachweis, dass das Schiff unter Österr. Flagge fährt).
Einsatzgebiete für Schiffunkanlagen von Schiffen unter österr. Flagge können die Weltmeere sein und in Österreich ausschließlich die Wasserstrassen (Donau, March Enns und Traun). Ein Binnenfunk - sollten Sie damit eventuell österreichische Seen meinen - ist mit den für den Schifffunk zugelassenen Frequenzen nicht gestattet.

Im übrigen darf eine Schiffunkanlage nur in Übereinstimmung mit den Vorschriften der Vollzugsordnung für den Funkdienst betrieben werden. Die Funkanlagen dürfen nur von Personen bedient werden, die nach dem Bundesgesetz über Funker-Zeugnisse, Inhaber eines Funker-Zeugnisses sind, das für die Betriebsart, die Leistung und die Art der Funkanlage erforderlich ist. Genaueres über Funkanlagen können Sie auch über unsere Homepage : Um Links zu sehen, bitte registrieren erfahren.

Die Gebühren für den Schiffunk betragen einmalig derzeit 49,88 € zuzüglich Eingabegebühr samt Beilagengebühr für den Antrag ( ca. 24,00 €.
Weiters wird monatlich wird eine Frequenznutzungsgebühr in Höhe von 10,90 € vorgeschrieben.

Mit freundlichen Grüßen
ADir ........................er
Fernmeldebüro für OÖ u. Sbg


Mit Binnenfunk meinte ich die Donau und die angeführten Flüsse. Wusste nicht dass man auf Binnenseen nicht funken darf. Oder versteh ich da was falsch.

Fazit, ich werde den Funk anmelden.

LG
Mathias


Roland Roland, jetzt is es soweit
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LG
Mathias

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