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Alt 27.11.2004, 14:39
nordy nordy ist offline
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@Bootsboerse

Zitat:
Aufgrund des letzten Urteils wird natürlich anzunehmen sein, dass in nächster Zeit Privatleute, die was verkaufen, sich nicht als Händler ausgeben werden.
Kannst du mir einen Privatmann nennen, der sich als Händler ausgegeben hat.
Warum sollte das jemand tun?

Zitat:
Ach ja, der berühmte Satz (Aufgrund des Urteiles ...) mit der Gewährleistung und so weiter:Jedes Urteil eines Gerichts ist ein Einzelurteil. Es wird zwar meistens als Grundlage für weitere Urteile verwendet, es heißt aber nicht, das es für alle bindend ist!
Siehe hier:

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Die Pflichten des Händlers sind also klar im neuen BGB geregelt.

Siehe auch hier:

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Die Abgrenzung zwischen privat und unternehmerisch ist zumindest in Fällen, wo ein Privatmann regelmässig grosse Mengen, die nicht aus seinem Privatbesitz stammen können, anbietet klar:

Er handelt unternehmerisch und für ihn gelten die Pflichten nach dem neuen BGH.

Natürlich gibt es Grenzfälle, und da fehlt es in der Tat noch an klärenden Grundsatzurteilen.

Aber so unklar, wie du die Rechtslage darstellst, ist sie mit Sicherheit nicht.


Gruss Nordy
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