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Alt 16.07.2015, 14:02
marcus marcus ist offline
Meteorit
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Hallo Ingo

Mit Deiner Ausdrucksweise gelangst Du sehr schnell in den Bereich der Ignorierfunktion. Wenn Du Dich so bei einer Kontrolle aufführst, wie Du hier schreibst, brauchst Dich auch nicht zu wundern, wenn Du zahlst.

Wir sind hier in dem Forum, weil wir ein gemeinsames Hobby haben, und da muß ich mich und meine Kollegen nicht anpöbeln lassen.

Zum Ausgangsthema:
Es gibt zunächst unterschiedliche Waagentypen, die unterschiedliche Toleranzen (im Fachdeutsch Verkehrsfehlergrenzen) haben. Auf Grund so netter Menschen wie Ingo, werde ich den Teufel tun und die jetzt hier öffentlich bekannt geben.
Dann gibts unterschiedliche Ahndungen, die der Bußgeldkatalog vorgibt. der BGK geht von einer fahrlässigen begehung aus, mit der Aussage was solls schert mich nicht, handelt es sich um Vorsatz mit Verdoppelung des Bußgeldes.

und das Hauptproblem für die Urlauber ist im Anschluß an die Verwiegung die Herstellung des verkehrssicheren Zustandes.
Grundsätzlich werden 3 % toleriert, aber dass ist eine Kann-Entscheidung.
Wenn es sich um einen besonders netten Menschen handelt, dann gehts auch mal auf genau 0% Überladung runter.
Spätestens ab 5 % folgt die Abladung.

Deutschland und Österreich sind wie alle anderen auch souveräne Staaten, die ihr Recht unterschiedlich anwenden.
Und wie Dieter schon schrieb, gibt es Schadensfall möglicherweise auch Probleme mit der Vollkasko.

mfg
Marcus
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