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Alt 01.04.2016, 07:51
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el greco el greco ist offline
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von Flipperskipper Beitrag anzeigen
was haben denn die deutschen Kollegen für einen "Seebrief" ?
Binnen
Wer mit einem Kleinfahrzeug (kleiner als 20m und mehr als 2,21 kW Nutzleistung) auf Binnenschifffahrtsstraßen fahren will, benötigt ein Kennzeichen.
Das kann ein amtliches Kennzeichen sein (i.d.R dass Kennzeichen vom Wasser- und Schifffahrtsam). Oder es kann die Registrierungsnummer vom Binnenschiffsregister sein (macht man mit Sportbooten üblicherweise nicht). Oder die IMO Nummer, wenn es im Seeschiffsregister eingetragen ist.
Oder ein amtlich anerkanntes Kennzeichen (vom ADAC, vom deutschen Motoryachtverband oder vom deutschen Segler-Verband vergeben.
Bei der Zuteilung des Kennzeichen muss lediglich das Eigentum nachgewiesen werden (Kaufvertrag) und dass eine CE-Klassifizierung vorliegt (erstmaliges in Verkehr bringen ab 15. Juni 1998).
In der Praxis finden sich (fast ausschließlich) die Kennzeichen vom WSA, vom ADAC oder vom Motoryachtverband (in der Reihenfolge der Häufigkeit).

See
Auf den Seeschifffahrtsstraßen benötigen Sportboote (Wasserfahrzeuge mit oder ohne Maschinenantrieb, die für Sport- und Freizeitzwecke gebaut worden sind und dafür verwendet werden und die für nicht mehr als zwölf Personen zugelassen sind) kein Kennzeichen. Lediglich Wassermotorräder müssen ein amtlichen Kennzeichen haben.
Freiwillig kann man ein Flaggenzertifikat beantragen und/oder sich ins Seeschiffsregister eintragen lassen. Die Bestimmungen hierfür kenne ich nicht (für mich nicht relevant)

Binnen und See
Eine Vorführung, Überprüfung oder ein sonstiger Nachweis über die Ausrüstung ist nicht erforderlich.
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Ganz liebe Grüße von
Jürgen
aus dem Ruhrpott, der jetzt im Weserbergland lebt.
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