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Alt 29.01.2023, 17:15
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Heinz Fischer Heinz Fischer ist gerade online
Der Emsländer
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von Marzipan Beitrag anzeigen
Die BNetzA hat damit zunächst nichts zu tun. ATIS Nr. und MMSI Nr. sind ja für unterschiedliche Betriebsarten. DSC-Betrieb und ATIS Betrieb. Die Anmeldungen bei der BNetzA sind dagegen Bootsbezogen, aber nicht Gerätebezogen.

Da die neuen Funkgeräte beide Betriebsmodi beherrschen, kann man sowohl beide Nr. abspeichern und das Funkgerät dann entsprechend auf beide Boote mitnehmen.

Es gibt keine Vorschrift, dass ein Seefunkgerät nur auf einem Boot betrieben werden darf.

Genauso darf man, wenn man nur SRC oder UBI hat, den jeweils andern Modus nicht nutzen.

Da im Binnenbereich Handfunkgeräte verboten sind, ist das eher die große Einschränkung. Ich habe mir zu Weihnachten, zusätzlich zu meinem im Wiking Komet GTS festeingebauten Funkgerät, noch das Handfunkgerät ICOM IC-94D gekauft. Meine ATIS Kennung habe ich auch hier einprogrammiert, obwohl ich es Binnen ja gar nicht nutzen darf.

Dass man die Kennungen nur einmal einprogrammieren kann, anschließend Änderungen nur noch über Händler möglich sind, habe ich eher als Diebstahlschutz wahrgenommen. Ich glaube nicht, dass man hier verhindern wollte, dass Leute ein Funkgerät nicht abwechselnd auf zwei Booten nutzen sollen.

Allerdings sollte im DSC-Betrieb schon die bootsbezogene MMSI einprogrammiert sein, weil sonst Rettungsarbeiten doch erheblich behindert sein könnten...
Stimmt nicht ganz so, Das steht es in der Zuteilungsurkunde von der Bundesnetzagentur:
In der aktuellen Fassung, dann kommt bla bla usw. werden den unten genannten Zuteilungsnehmer dieser Zuteilung für das nachfolgend gekennzeichnete Schiff die folgenden Nummern des mobilen See und Binnenschiffsfahrtsfunkt (Rufzeichen MMSI und ATIS-Nr) zugeteilt.
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Gruß aus Nordwestdeutschland
Heinz

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