Das ist eigentlich nicht erlaubt, Praxisfahrten am Meer sind mittels eigesstattlicher Erklärung nachzuweisen. (klar, ist ja "nur" ein Zettel, aber bei falscher Angabe eine schwere Straftat!)
Und laut deren eigenem Formular wir der Nachweis gefordert:
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Der VSKÖ war schon in der Vergangenheit ein Thema, suche mal danach.
Übrigens ist der VSKÖ NICHT auf der Via Donau Seite gelistet.
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Ich würde da wirklich vorher genau alles abklären.
Wäre gut, wenn du die Aussage bezüglich Seemeilen schriftlich hast, das würde mich selber interessieren...