Einzelnen Beitrag anzeigen
  #23  
Alt 25.07.2006, 15:43
rotbart
Gast
 
Beiträge: n/a


Frage an die Österreicher

Hi
ich habe mal die Bedingungen in Österreich und der Schweiz nachgelesen, in der Schweiz gibt es einen amtlichen Schein (B) etwas aufwendig aber es gibt ihn !

Und in Österreich gibt es doch den FB 2 da habt ihr doch alles was ihr braucht und mehr als zwanzig Meilen von der Küste weg, bewegt sich ja wohl nur eine verschwindend kleine Anzahl von Schlauchi's !

Ist der Wunsch der Binnenschein möge in Cro gelten vielleicht ein Wunsch der in die Geiz ist Geil Kategorie fällt

Dazu noch ein Zitat aus der IBN
Zitat:
Jeder Befähigungungsausweis (BFA) kann direkt erworben werden. So braucht es etwa für den Erwerb des „BFA-FB 4“ in keinsterweise den Nachweis eines anderer BFA wie etwa „BFA-FB 2 oder FB 3“. Ein österreichischer Staatsbürger kann rechtswirksam nur die oben genannten Patente oder Befähigungsausweise – diese vom ÖSV oder MSVÖ ausgestellt und jeweils von der Obersten Schifffahrtsbehörde bestätigt – erwerben oder das im jeweiligen Land gültige. So kann ein Österreicher an der italienischen Adria nur motorisierten Wassersport betreiben wenn er einen österreichischen Befähigungsausweis besitzt oder den entsprechenden italienischen Führerschein. Der alleinige Besitz des italienischen Führerscheins berechtigt ihn jedoch nicht motorisierten Wassersport in Österreich zu betreiben.
Nachtrag
-----------------------
Damit würde die Petition auf die Forderung heruntergeschraubt, auf die gegenseitige Anerkennung von FB 2 , FB 3 und FB 4, gegenüber der Anerkennung des CRO Patentes, mit der Einschränkung, daß die österreichischen Regeln für das Fahrtgebiet (z.B. kleiner 20m) gelten.
und die Regierung tauscht eine Nullrunde dafür ein da A keine Küste hat kann ihr die Anerkennung des CRO Patentes wurscht sein.
DIE PERFEKTE LÖSUNG

Geändert von rotbart (25.07.2006 um 15:49 Uhr)
Mit Zitat antworten