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Alt 22.08.2004, 17:22
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DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
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Hallo Peter,

nicht vermuten!

Eine Mängelrüge muß unverzüglich eingereicht werden, sonst gilt die Ware als akzeptiert. Und wie schon gesagt, Du hast Anspruch die Lieferung zu beanstanden und Du mußt die Falschlieferung nicht von vorne herein hinnehmen!

Dann kann ja immer noch geklärt werden, warum eine kürzere Schlauchlänge geliefert wurde und ob die längere richtige Schlauchversion geliefert werden kann.

Da würde ich an Deiner Stelle nicht länger warten, sonst ist die Sache gegessen. Und Du hast Recht, der kürzere Schlauch wird sich negativ im Fahrverhalten zeigen.
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