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Alt 30.11.2011, 09:00
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daniels daniels ist offline
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Boot Infos

Hallöchen,

die Antwort aus dem deutschen Ministerium ist da.

Gruß Hans


Sehr geehrter Herr Daniels,

vielen Dank für Ihre Mail. Gern möchte ich Ihnen antworten.

Die Zulassungsanforderungen für den Binnen- und Seebereich umfassen
folgende Festlegungen:

1 Berufsfahrzeuge:
See:
„Steuerrad“

Binnen:
„Steuerrad“ („Anker“ weiter akzeptiert)

Rhein:
„Steuerrad“ („Anker“ weiter akzeptiert)

2 Sportfahrzeuge:
See:
„Steuerrad“ oder Nationale BSH-Zulassung oder Zulassung eines anderen
EU-Mitgliedstaates (siehe VO (EG) 764_2008 über die gegenseitige
Anerkennung von Zulassungen).

Binnen:
„Steuerrad“ („Anker“ weiter akzeptiert)

Rhein:
„Steuerrad“ („Anker“ weiter akzeptiert)

Dabei bedeutet
„Steuerrad“ eine Zulassung nach der Schiffsausrüstungsrichtlinie
96/98/EG;
„Anker“ eine Zulassung nach der BinSchStrO/BinSchUO (wird nicht mehr
neu erteilt)

Im Binnenbereich - d.h. dem Anwendungsbereich von BinSchStrO oder
RheinSchPolVO - sind damit auch von Sportbooten Navigationslichter mit
„Steuerrad“-Zulassung (bzw. „Anker“-Zulassung) wie für
Berufsfahrzeuge zu führen; die Zulassung kann durch das BSH, aber auch
durch andere hierfür benannte Stellen in der EU erfolgt sein.
Im Seebereich gibt es dagegen separate Zulassungen für
Sportbootleuchten; siehe hierzu auch:
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Dort wird u.a. auf Folgendes hingewiesen:
"Wenn für ein Gerät also eine nationale Zulassung z.B. durch England
oder eine durch England hierfür autorisierte Stelle gemäß den
Kollisionsverhütungsregeln erteilt wurde (nicht zu verwechseln mit
Bescheinigungen als Klassifizierungsgesellschaft!) wird diese Zulassung
als gleichwertig akzeptiert."

Sie sehen es daher richtig, dass unter den gegebenen Bedingungen auch
nicht vom BSH, aber von anderen Prüfinstituten zugelassene Leuchten in
Deutschland eingesetzt werden dürfen.

Sehr geehrter Herr Daniels,
ich wünsche Ihnen als begeisterten Wassersportler weiterhin
interessante und vor allem verkehrssichere Fahrten auf allen Gewässern.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Gerda Renatus

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
- Politische Planung und Kommunikation -
Referat L 23 - Bürgerservice, Besucherdienst
Invalidenstraße 44
10115 Berlin

Tel.: +49 (0)30 - 18 300 3060
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