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Alt 26.09.2005, 22:51
rotbart
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Zitat von Edwin
Irgendwo in diesem Thread habe ich was gelesen, dass es internationale Vereinbarungen in Sachen Bootsführerscheine geben soll – die würde ich, mit Verlaub, gerne sehen! Auch habe ich hier gelesen, dass man als österr. Staatsbürger ab 4,4KW ein Patent benötigt – dies stimmt dem österr. Gesetz nach nur was Binnengewässer betrifft, nicht aber das Meer. (Siehe Homepage des österr. Verkehrsministeriums – Um Links zu sehen, bitte registrieren)
Ja Österreich hat halt wenig Meeresküsten deswegen hat es wohl auch keinen Pflicht-FS . Und im Atlantik/Pazifik ist sowieso kein nationales Recht gültig und Du kannst fahren wie Du willst (ausser du hast zahlende Passagiere oder eine bezahlte Crew an Bord) ABER irgentwann kommst Du ja mal wieder an die Küste

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Zitat von Edwin
Fakt ist, dass es den jeweiligen Uferstaaten obliegt, welche Bestimmungen zum Befahren ihrer Hoheitsgewässer zu Grunde liegen! Selbst das IC (International Certificate) bringt hier keine eindeutige Sicherheit…
Kroatien wollte z.B. (obwohl die UN-Resolution 40 ratifiziert) ab 2006 eine Verordnung herausbringen, welche zum Führen von Charteryachten das HR-Patent voraussetzt – aufgrund (rechtzeitiger) Interventionen u.a. vom ÖSV wurde diese Verordnung nun wieder vom Tisch genommen.
Das stimmt nicht ganz, die berühmte Resolution 40 sagt nur aus (jeder kann Sie im Internet nachlesen) dass die Staaten verpflichtet werden sollen, ein Certificate of Competence zu verlangen, nicht gesagt ist wie das aussieht, wie es geprüft wird etc., gerade die HR Patente (selbst die Berufspatente) sind ja jahrzentelang nicht anerkannt worden.
Die Frage was anerkannt wird obliegt den Nationalstaaten und ist damit ein bi-laterales Problem.

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Zitat von Edwin
Wenn immer die Bestimmungen des Herkunftlandes (Flaggenstaates) gelten würden, dann bräuchte man als Österreicher z.B. gar keinen Schein, um die Weltmeere befahren zu dürfen – in Kroatien ist das definitiv nicht der Fall – da wird von jedem ein amtlicher Bootsführerschein verlangt, egal ob Eigner oder Charterer!
Sie gelten, ABER unter den Einschränkungen (a) der Nationalstaat kann restriktivere Verordnungen erlassen und (b) wenn eine bilaterale Anerkennung vorliegt müssen die Vorschriften des Flaggenlandes für das Boot/Schiff gelten.
Dies gilt auch für die Berufsschiffahrt so, mit der Ausnahme, daß wenn eklatante Sicherheitsmängel vorliegen ein Schiff am Auslaufen gehindert werden kann und Reperatur verlangt werden kann. Dies gilt übrigens auch für Flugzeuge (allerdings sind hier die Regeln noch enger)

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Zitat von Edwin
Nun bin ich nicht wirklich ein Italien-Spezialist, glaube aber kaum, dass jeder Carabinieri auf See oder im Hafen die nationalen Bestimmungen aller jeweiligen Herkunftsländer kennt und dementsprechend agiert – soll heißen – wenn das Fahren bis 40PS in Italien führerscheinfrei ist, ist dies für alle Nationalitäten so. (zumindest kenne ich das nicht anders)
Der muß es nicht kennen, der wurde gebrieft Ital-Boot 40 PS frei , Ö-Boot / D-Boot nicht frei - also Geld kassieren / Boot aus Jamaika - Vorgesetzten fragen
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