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Alt 07.04.2007, 20:49
klaus52 klaus52 ist offline
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Hallo Olli,
dass die Stützlast am Gesamtgewicht abgezogen wird stimmt, zumindest in Deutschland, nicht. Lediglich bei der Anhängelast des Zugwagens wird die Stützlast gerechnet. Ein Beispiel: Das Auto darf 1000 kg ziehen und der Wohnwagen hat ein Gesamtgewicht von 1050 kg,hier wird die Stützlast dem Auto zugerechnet und der Wohnwagen darf gezogen werden. Haben Auto und Wohnwagen eine höhere Stützlast, geht es um dieses auch mehr, es verringert sich aber die Zuladung des Autos um die Stützlast. Beim Gesamtgewicht des Wohnwagens, wird die Stützlast nicht abgezogen. Es passiert allerdings öfter, dass die Polizei nur die Wohnwagenachse wiegt, da hat man Glück gehabt, es ist aber nicht die Regel.
Gruß Klaus
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