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Alt 28.05.2018, 22:00
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Bleierne Ente Bleierne Ente ist offline
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Ich hab meinen SBF, Geltung Seeschiffahrtsstraßen (so heißt dat Dingens jetzt) vor gut zwei Wochen erst gemacht, aber eine Regelung mit 500 m ist mir gänzlich unbekannt. Außer da hätte man einen Badestrand mit einer Seehundbank verwechselt.

Auch in Sachen Stoff für den Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen ist mir eine solche Regelung nicht untergekommen.

Ich solchen Fällen hilft oft, die Herrschaften zu fragen, wo das denn stehe. Dann kann man es nachlesen (und nachvollziehen) ...

Dabei natürlich stets höflich bleiben!
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