So habe mal gegoogelt.......hier ein Auszug SeeSchStrO.
A.5
Geschwindigkeitsbeschränkung vor Stellen mit Badebetrieb
Verbot, vor Stellen mit erkennbarem Badebetrieb außerhalb des Fahrwassers in einem Abstand von weniger als 500 m von der jeweiligen Wasserlinie des Ufers mit einer Geschwindigkeit von mehr als 8 km (4,3 sm) in der Stunde (Fahrt durch das Wasser) zu fahren:
Stangen mit einem gelben liegenden Kreuz.
Das heißt ich hätte nur 8 Km/h fahren dürfen ?