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Alt 10.05.2004, 20:40
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Berny Berny ist offline
Berny
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Boot Infos

Diese Information stammt vom Fahrlehrer der Fahrschule Mittendorfer.
Er ist ein Gendarm und bei diesen Gesetzen sehr gewissenhaft und gut informiert.
Er hat letztens mit den Prüfern der OÖ Landesregierung über dieses Thema gesprochen, da genau diese Frage aufgetaucht ist.

Er wird mir auch das entsprechende Dokument zukommen lassen.

Laut seinen Angaben ist die Information auf der Homepage des BMVIT schlecht formuliert und damit unbrauchbar.
Wichtig
Grundsätzlich sei aber trotzdem gesagt, daß es laut Homepage des BMVIT keine Internationale Vereinbarung (weder mit HR, noch mit anderen EU-Ländern) gibt, demnach immer noch in der Entscheidung des dortigen Hafenkapitäns (oder Behörde) liegt, welche Patente anerkannt werden.

Wer sich also absolut sicher gehen will, dem wird es nicht ausbleiben, entweder sich die Bewilligung des jeweiligen Landes einzuholen (zB über die Botschaft) oder den entsprechenden Schein des dortigen Landes (zB Küstenpatent in HR für HR) zu machen.
Im österreichischen Verkehrsministerium bekommst auf jedenfall nichts:
Zitat:
Sehr geehrter Herr Stummer !

Mein Wissensstand ist auf unserer homepage vollständig wiedergegeben;
möglicherweise können Sie über die jeweiligen Vertretungsbehörden in
Österreich Näheres bzw. Konkreteres über die im Ausland geltende
Rechtslage in Erfahrung bringen.

Mit freundlichen Grüßen !


Dr. Andreas LINHART
Ich denke aber, daß die Regelung, die mir der Fahlehrer gab, die richtige ist, da sie am logischten erscheint, zumal ich in A kein Küstenpatent machen kann.

Nicht so wichtig
Wer aber will, kann ja trotzdem sagen: Der Berny hat gsagt ...


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