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Alt 21.12.2003, 12:33
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Rotti Rotti ist offline
ZarRottiKer
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Boot Infos

Also, du darfst 1.300kg max. am Hacken haben.

Gruß Rotti

Entnommen von der Hompage des MSVOE - ohne Gewähr!

Trailerinfo
Welche(n) Führerschein(e) benötige ich für mein Trailer-Gespann?

Klasse "B":

Ein schwerer Anhänger (über 750 kg höchstzulässigem Gesamtgewicht) darf nur dann mitgeführt werden, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte von Zugfahrzeug und Anhänger 3.500 kg nicht überschreiten.

Zulässige Höchstgeschwindigkeiten in Österreich:

50/100/100 (leichter Hänger),
50/ 80/100 (schwerer Hänger)

Sonstige Bestimmungen:

Anhänger ungebremst: Das Eigengewicht des Zugfahrzeuges + 75 kg muss mehr als doppelt so groß sein, wie das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers. Die Anhängerdeichsel muss zusätzlich durch Ketten gesichert sein.
Anhänger auflaufgebremst: Das Eigengewicht des Zugfahrzeuges muss mindestens so groß, wie das höchstzulässige Gesamtgewicht des Anhängers sein. Es muss eine Abreißsicherung vorhanden sein.
Klasse "BE" oder "CE"

Anhänger auflaufgebremst: Das höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges muss mindestens so groß, wie das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers sein. Beispiel: (Zugfahrzeug 2.200 kg hzGG, Anhänger 2.000 GG)
Anhänger druckluftgebremst (o. gleichwertig): Es darf grundsätzlich jeder Anhänger mitgeführt werden. Die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte spielt keine Rolle.
Zulässige Höchstgeschwindigkeiten in Österreich:

50/60/80 (wenn die Summe der Gewichte beider Fahrzeuge 3.500kg überschreitet).
__________________
LG
Mathias

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Zugfahrzeug LMC Cruiser 674G Liberty auf Fiat Ducato 2,3 Um Links zu sehen, bitte registrieren
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