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Alt 21.12.2003, 22:45
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Berny Berny ist offline
Berny
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Boot Infos

Es gibt zwei unterschiedliche Bestimmungen, die man berücksichtigen sollte.
1) Die Bestimmungen wegen dem Führerschein
2) die Bestimmungen wegen Anhängern ansich

zu 1)
Leichter Anhänger ist bis 750 KG höchst zulässiges Gesamtgewicht
Schwerer Anhänger ist alles darüber

1-a) Ziehen darf man den leichten Anhänger immer mit B
1-b) Den Schweren mit B nur, wenn die Summe der höchst zulässigen Gesamtgewichte 3,5 Tonnen nicht übersteigt.

Theoretisch können also die höchst zulässigen Gesamtgewichte mit einem leichten Anhänger auch 4,25 Tonnen betragen (3,5 Tonnen der PKW + 750 KG für den Anhänger = Punkt 1-a)
Wenn der Anhänger zB 751 KG hat, darf ich ihn nicht mehr ziehen, auch wenn der PKW zB nur 3,4 Tonnen hätte (3,4 t + 751 = 4,151 t, da aber der Anhänger ein schwerer Anhänger ist, trifft wiederum Punkt 1-b zu)

Unabhängig davon sind wiederum die allgemeinen Anhängerbestimmungen, wo zB geregelt ist, daß zB das höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges mindestens so groß sein muß, wie das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers usw...

Da gibts dann wiederum alle möglichen Bestimmungen (Druckluftgebremst usw) die aber mit den Führerscheinklassen B, C oder E direkt nichts zu tun haben.

Zum Thema E-Schein nachmachen:
Das ist leider nicht mehr so leicht wie früher. Wenn jemand den B aber nicht den F (Zugmaschinen) hat, dann muß er den kompletten Führerschein nachmachen, zwar mit weniger Fahrstunden, aber die Führerscheinprüfung am PC vollständig.

Nur wenn jemand den F hat, gibts eine Sonderlösung (Kompromiß an die Landwirtschaft)
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