Nein Frank,
was Dir der Händler da sagt, stimmt schlicht einfach nicht. Was in HR für und nur für die Einheimischen gilt, ist für Dich als in Deutschland Wohnender nicht gültig und Du machst Dich dort strafbar mit allen Folgen, unter Umständen auch Beschlagnahme (auf Nimmerwiedersehen) Deines Bootes. Ab 5 Ps brauchst Du den deutschen SBF See. Für das Boot auch die deutsche Bootszulassung, ferner die dort erforderliche Haftversicherung.
Siehe auch hier
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