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Alt 05.03.2008, 16:25
stebn stebn ist offline
FahrenderBootsnutzer
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Zitat:
Zitat von OLKA
Im Übrigen zählt imo das Gewicht des Anhängers zum Gesamtgewicht dazu. Dann dürfte ich nämlich nicht überholen.

Aber ich hab's schon mehrfach anders gehört. Vielleicht lese ich mit dem "einschliesslich" ja irgendwas falsch???

...da hast du Recht!! Zugfahrzeug und Anhänger werden zusammen gerechnet!!

Die stehen zum Glück nicht oft am Rand!

Meistens steht da ja das Zeichen 276 mit Zusatz nur (Pkw mit Anhänger, Bus, Lkw)

Trotzdem wenn man überlegt könnte das Zeichen 277 abgeschafft werden weil das unsinnig ist!!

z.B. ein Transporter (max 2,8t) mit Pkw Zulassung darf mit eine 2000kg Anhänger überholen und ein kleiner Berlingo mit Lkw Zulassung und einem 350kg Anhänger nicht. Gleiche gilt für das Sonntagsfahrverbot
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Gruß Stefan
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