S hat's man mir geschrieben:
"Die im Gebührenbescheid genannten Forderungen werden einmalig erhoben. Neue Gebührenforderungen werden zukünftig nur fällig, wenn neue oder geänderte Frequenzzuteilungen beantragt werden."
und:
"Frequenznutzungsbeiträge und EMV-Beiträge für die zurückliegenden Jahre werden nicht mehr erhoben."
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Ganz liebe Grüße von
Jürgen
aus dem Ruhrpott, der jetzt im Weserbergland lebt.
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