Hallo Rolf,
habe mal in der BSO geblättert. Wenn ich die Formulierungen richtig deute, dann dürfte das Fahren ohne Beleuchtung bei guter Sicht erlaubt sein. Auch ist eine Zweifarbenlaterne für Motorboote erlaubt (mit der letzten Novellierung). Dies würde wieder für den Beleuchtungsmast (wie z.B. von Klaus sprechen). Der von Jürgen geht mit Sicherheit bei uns nicht! Nicht einmal als Ankerlicht!
Würde Dir aber trotzdem empfehlen die von Dir (PN) genannte Dame vom Bodenseekreis zu fragen. Dann bist Du auf der sicheren Seite. Wie gesagt mein letzter Stand war, dass nur noch Geräteträger erlaubt sind und die Lampen eine BSH-Zertifizierung haben müssen. Was natürlich bei kleinen Booten nicht praktikabel ist.
ABER: Selbst wenn Du ohne fest eingebauter Beleuchtung fahren darfst - die in Deiner Zulassung bestimmt mit aufgeführte Notbeleuchtung solltest Du in jedem Fall dabei haben (weißes Rundum-Licht)
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