Hallo Jürgen,
bin mir sicher das Deine Beleuchtung in dieser Form nicht unseren Zulassungsbestimmungen entspricht. Nach Artikel 3.01 (3) e muss eine Zweifarbelaterne im "vorderen Bereich der Mittellängsebene des Fahrzeugs" angebracht sein. Nachdem in der Mitte der Motor ist geht das technisch wohl kaum (außer man klebt sie auf den Motor) und im vorderen Bereich wäre sie auch noch nicht. Zudem dürfte sie zu tief sein (d.h. durch andere Bootsbauten bzw. Personen verdeckt sein.
Ich hatte bei meinem letzten Boot übrigens die Lichter auch an einem Stab am Steuerstand. Hatte hier keine Probleme. Hat mich zumindest nicht beeinträchtigt.
Rolf hatte mich übrigens angesprochen w/Bodensee, darum auch der Hinweis.
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