Zitat:
Zitat von rg3226
Die rote Flagge ist in der Bodensee Schifffahrt Verordnung auf mit einer Kantenlänge von 60x60 cm vorgeschrieben.
Auf See könnte ein kreisendes Schwenken mit so einer roten Flagge auch hilfreich sein.
Alles worauf man andere auf sich aufmerksam machen kann ist hilfreich.
In den Niederlanden ist für alle Boote unter anderen die rote Flagge an Bord als Notsignal vorgeschrieben.
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Auf See gilt das gleichzeitige Heben und Senken der seitlich ausgestreckten Arme als Notsignal ->
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Ansonsten gilt: "andere Länder - andere Sitten"