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Alt 27.09.2005, 13:58
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Berny Berny ist offline
Berny
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Zitat:
Zitat von MichaelH
umgeschrieben auf die internationale Ausgabe in HR
Sowas weiß ich jetzt nicht, es geht auch nicht um Internationale Patente des MSVÖ, sondern in erster Linie den amtlichen IC (diesen gabs vor 2004 nicht vom MSVÖ oder ÖSV, sondern wirklich nur über die Landesregierungen!)
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Bei Österreichern gab es bis zum August 2004 keinen IC mit Costal-Waters (Küstengewässer, weil Österreich keine Küste hat, lediglich die MSVÖ und ÖSV Patente wurden anerkannt, waren aber bis dahin auch nicht amtlich!!!).

Erst im August 2004 wurde dieser amtliche IC dahingehend eingeführt, dass ab diesem Zeitpunkt beim IC auch die gültigen Fahrbereiche angeführt werden (FB2 und aufwärts).
Dies birgt aber die Gefahr, dass ab jetzt im Ausland nur mehr IC mit den angeführten FBs gültig sein könnten. Die alten ICs (ausgestellt vor 2004) bzw ICs, ausgestellt von anderen Stellen (Landesregierung) als vom MSVÖ oder ÖSV (mit FB2 aufwärts) nicht mehr anerkannt werden könnten.

Um diesen Umstand aber vorzubeugen, wäre also eine politische Regelung (Kompromiss: Österreichische Inlandpatente werden mit ausländischen Küstenpatenten FB1 (= Küstennahe Gewässer bis 5 Seemeilen) gleichgestellt) erstrebenswert.
Bis 2004 (und auch jetzt noch) werden zb in HR diese Inlandpatente auch anerkannt, aber eben nicht offiziell. Und genau dies könnte der springende Punkt sein.

Es wird viele Österreicher geben, die sicherheitshalber das HR-Patent nachmachen, um so billig zu einem gültigen Patent für ihr Urlaubsgebiet zu bekommen, dies wäre aber sicherlich nicht im Sinne des Erfinders, dass diese Patente bei österreichischen Fahrschulen gemacht werden sollten.

Dies betrifft übrigens nicht den FB2 aufwärts, weil hier die Inlandspatente in HR bisher auch nicht anerkannt wurden !!!
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