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Alt 30.09.2007, 10:13
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ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von snoopy21
So. Watt denn nun mit den Lichtern ????

Fazit für meinen Rotschlauch:

Sofern ich auf einen Gerätebügel mit getrennten Seitenlichtern verzichten möchte, wäre demnach für mich eine Zweifarbenlaterne am Bug und ein 1m höher angebrachtes Rundumlicht mit jeweils entsprechender Reichweite erforderlich.

Ein einfaches Rundumlicht reicht nicht
(eine Bootsfahrt zum Essen dürfte wohl nicht als Notstand zählen, selbst wenn ich heftig Hunger habe ). Und da ich weder unter Ruder noch unter Segel fahre, reicht erst recht kein nichtelektrisches Licht (s.SeeSchStrO § 9(2)) !!

Nach §9 (1) SeeSchStrO müssen die Lichter eine BSH-Baumusterzulassung haben. Da die SeeSchStrO nur für deutsche Hoheitsgewässer gilt, darf ich in HR / GR / I ... auch Leuchten benutzen, die nicht BSH-zugelassen sind.

Und es steht nirgendwo geschrieben, dass ich in HR/GR/I... eine Lichtmaschine brauche. D.h. es reicht dort wohl doch eine Auto-Batterie.



Ist das Fazit so richtig ?
.

Ich meine, so ist das richtig.

rot/grün/weiss rundum, am Schlauch ohne Bügel und Lichtmaschine auch mit Batterie (Monozellen) betrieben und mit Saugnäpfen angebracht, wie zB die hier: Um Links zu sehen, bitte registrieren sind Licht. Du bist ja nicht alleine auf der Welt mit diesem Problem. Was ich gehört habe, soll es sogar mehr als 7 Schlauchboote mit Motor ohne Ladespule weltweit geben

[Meine Erfahrung in HR ist eher, dass ich - bestens beleuchtet - kroatische Boote in der Nacht beinahe über den Haufen fahre, weil deren Positonsleuchten aus einem Glimmstengel bestehen. Nächtens fahre ich trotz allfälliger Ortskenntnis etc. nur bei Vollmond schneller als 10 kn.]
Gruss
Andreas
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