Zitat:
Zitat von daniels
Hallo Dieter,
auf den mir hier vorliegenden IBS (ADAC) steht auf der Rückseite in drei Sprachen folgender Satz:
Dieses Dokument gilt zeitlich unbegrenzt als Ausweis über ein erteiltes amtlich anerkanntes Kennzeichen für Kleinfahrzeugen auf Binnenschifffahrtsstrassen ( KIFzKV-BinSCHV vom 21.02.1995, BGBI I S.226) solange die umseitig enthaltenen Angaben nicht verändert werden.
Also zeitlich unbegrenzt als Ausweis über ein amtliches anerkanntes Kennzeichen. Also nichts erforderlich !!!!!!!
Gruß Hans
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Hallo Hans
Nur Ruhe
Das Kennzeichen gilt nur auf den Binnenwasserstrassen in D - das ist korrekt, aber wenn DU nach I, HR oder sonstwohin willst - sieht es halt anders aus, geh mal auf die Seite vom ADAC - da steht alles und DietrerM hat recht (wenn man das Ausland hinzurechnet).
Ist eigentlich auch logisch - der ADAC , selbst unsere Regierung kann nicht beschließen was woanders gilt :himmlisch :himmlisch