Hallo,
ich habe gerade noch einmal bei meiner Yachtschule nachgefragt.
Hier das Ergebnis, welches meine These im wesentlichen bestätigt:
Die Navigationsaufgabe muss entweder schriftlich oder mündlich bestanden werden.
Schafft man dieses nicht, fällt man durch die Prüfung, auch dann, wenn man wesentlich mehr als 2/3 der übrigen 30 Prüfungsfragen gelöst hat.
Sie hat also viel mehr Gewicht als die anderen Fragen, was ja wohl auch berechtigt ist.
Gruss
Nordy
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