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Alt 06.02.2020, 09:09
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Muss mich korrigieren: Berny schrieb eh höchst zulässiges Gesamtgewicht. Stimmt schon was er geschrieben hat - mir war´s nur zu kompliziert zu lesen. Sorry Der Clou ist, dass seit wenigen Jahren auch für "nur B-Schein-Besitzer" das tatsächliche Gewicht und nicht wie bis vor wenigen Jahren das höchst zulässige Gesamtgewicht zählt. Somit sollten die von mir erwähnten Gespanne der Vergangenheit angehören. (gibt es nicht mehr: Anhänger hzGG schwerer als Zugfahrzeug, aber leer legal mit E-Schein zu ziehen, beides zusammen aber unter 3,5 t)
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Grüße Bernhard

"Das Glas ist halb voll - und die andere Hälfte war vorzüglich!"

Geändert von bkj5 (06.02.2020 um 09:19 Uhr)
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