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Alt 03.02.2016, 14:43
Zirkel Zirkel ist offline
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Es gibt da einen Paragraphen, bei Gefahr für Leib und Leben..... Der rechtfertigt dies.
Ist zwar für Ärzte etwas leichter zu beweisen, aber im Zusammenhang mit dem erfolgten Rettungseinsatz wird wohl ein Auge zugedrückt werden. Wünsche es Dir.
Es ist ja nicht gesichert gewesen, dass der Rettungsdienst wirklich vor Dir ankommt.
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LG Robert

Geändert von Zirkel (03.02.2016 um 14:52 Uhr)
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