Thema: Küstenpatent
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Alt 01.05.2006, 19:01
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Berny Berny ist offline
Berny
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Zitat:
Zitat von Bernhard
aus diesem grund gibt es in österreich nur noch zwei vereine, die das amtliche patent abnehmen dürfen. das ist der msvö und der ösv. diese beiden organisationen machen die prüfungen, und kümmern sich auch gleich um die ausstellung des amtlichen fb 2 odr fb 3.
alles andere ist rechtlich nicht gültig, auch wenn viel was anderes behaupten. auch da kroatische patent ist für österreicher nur in kroatien gültig, auch wenn so mancher was anderes schreibt. zu dem fb 2 oder 3 solltest du der einfachheit halber auch gleich das src (funk) machen, da in einigen ländern, u.a. hr, der skipper einer charteryacht, das src haben muß.

viel spass beim lernen, .....
Hmm, etwas nachgehackt:
Vom MSVÖ und der ÖSV asgestellte Dokumente, insbesondere FB 2 und 3 wurden mittlerweile mit den amtlichen Dokumenten in Österreich gleichgestellt.
Diese Dokumente waren früher nicht amtlich, obwohl das immer behauptet wurde!!! Sie sind auch jetzt nicht amtlich !!!
Die einzigen wirklich amtlichen Dokumente waren die Patente von der Landesregierung ausgestellt von der Ö Staatsdruckerei.
Dies läßt aber nicht den Schluss zu, dass diese Vereine die einzigen sind, die einen entsprechenden Schein ausstellen dürfen !!!
Wenn du genau auf der BMVIT Homepage nachliest, gibt es immer noch keine anerkannte internationale Vereinbarung zwischen Kroatien und Österreich, nachdem die Österreichischen Führerscheine anerkannt werden!
Dies heißt, dass es immer dem einzelnen Hafenkapitän obligt, ob er den Schein anerkennt oder nicht!
Sogesehen sind auch die MSVÖ und ÖSV Patente in HR nicht offiziell als solche anerkannt !
Umgekehrt heißt das aber auch, dass die Binnenscheine, die vor 2005 ausgestellt wurden, meistens akkzeptiert werden, weil es zu diesem Zeitpunkt noch keine FB 2 und 3 in Österreich gab.
Ich befürchte nur, dass diese irgendwann auch nicht mehr anerkannt werden, wenn immer mehr FB2 und FB3 Patente aus Österreich in HR auftauchen.

Letztendlich ist das einzige wirkliche Patent, welches in HR offiziell anerkannt wird, das von HR selber !!!!!

Alles andere ist einfach eine Grauzone, es kommt also immer auf den Kapitän an, ob er das akkzeptiert oder nicht.

In der Praxis ist es meistens so, dass die in Österreich ausgestellten IC mit Inland Waters Motorcraft in der 3-Seemeilen Zone in HR anerkannt werden.

Oft wird behauptet, dass das Permit auf das Boot geht und nicht von der Person abhängt. Dies stimmt auch nicht mehr so richtig, seit dem es die Vignette gibt und eine Personenliste geführt werden muss.
In dieser Liste ist der Kapitän (Bootsbesitzer) also solches aufgeführt. Dieser muss auch, damit er die Vignette erhält, ein gültiges Patent vorlegen.
Aufgrund dieses Patentes erhält der Bootsführer die Vignette.

Demnach ist es sehr wohl die Entscheidung des Hafenkapitäns, ob er ein Patent anerkennt oder nicht.
Aufgrund diverser Vorschriften, die sich in letzter Zeit in HR ansammelten, ist auch hier die Regelung viel klarer geworden, wenn auch nicht direkt in den Gesetzen angeführt, aber indirekt durch die Bestimmungen so geworden.

zB: Vignette iV mit der Personenliste, die 5-PS Regelung iV dem HR Patent, ...

Das was auf jedenfall stimmt, ist, dass das HR Patent für Österreicher nur in HR gültig ist.
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