Einzelnen Beitrag anzeigen
  #18  
Alt 24.02.2017, 09:50
hobbycaptain
Gast
 
Beiträge: n/a


Zitat:
Zitat von Icing Beitrag anzeigen
wobei ich das ja nach wie vor für recht witzig halte wenn das so sein sollte....


Wenn ein Kroate mit seinem Patent nach I fährt dann gilt das.

Wenn ein Österreicher mit HR Patent nach I fährt dann gilt das. NICHT

Wenn ein Deutscher mit HR Patent nach I fährt dann gilt das nicht.


Mit was will der Italiener der kontrolliert diesen Unfug begründen?
Beide haben die gleiche Befähigung.
Das wird doch dem Italiener herzlich egal sein ob der Eine im Norden eine Küste hat und der Andere nicht.
Auch wenn das so alt ist wie das Forum, aber gibt es hier irgend jemanden der deswegen schon mal in I Probleme bekommen hat?
Bisher Fehlanzeige....
Das ganze kann doch vielleicht nur eine versicherungstechnische Frage sein, wobei ich auch dort Zweifel habe.
Alles andere wäre ein Verstoss gegen den Grundsatz der Gleichberechtigung und Gleichbehandlung und rechtlich absolut nicht vertretbar.

und täglich grüßt das Murmeltier.
Das wurde im Forum doch schon mindestens 10x wenn nicht öfter bis zum Exzess durchgekaut.

So wie Du das beschrieben hast, Gernot, ist es wirklich und auch nicht. Die Regelung für Österreicher ist alt, als es noch keinen offiziellen österr. Küstenschein gegeben hat.
Also auch für Österreicher gilt der HR-Schein in Italien NICHT.
Ist beim Auto-FS doch genauso. Wennst den FS Deines Heimatlandes hast, dann darfst weltweit damit fahren.
Wenn Du als Deutscher aber in HR den kroatischen Auto-FS machst, dann darfst damit nur in HR fahren, sonst nirgends, auch nicht in Italien, weil'st halt Deutscher und kein Kroate bist. Dem Kroaten geht's mit dem deutschen FS genauso, der gilt für ihn auch nur in D, dafür gilt sein HR-Schein weltweit.
Das ist nicht absurd, das ist halt international so geregelt.

Und für Österreicher gibt es inzwischen einen offiziell staatlich anerkannten Küstenschein, eben FB1,2 und 3 und deshalb gibts auch keine Begründung, weshalb der kroatische Schein für Österreicher, in Ermangelung eines eigenen des Heimatlandes, weltweit gelten sollte.
Wenn manche Länder, oder besser gesagt deren Organe, den HR-Schein auch für andere als HR-Staatsbürger als gültig anerkennen, dann ist das fein, Rechtsanspruch darauf gibts keinen und der nächste Polizist, der Dich überprüft kann das schon wieder anders sehen.

Ich glaub, die Aussage Österreicher betreffend, in von Andreas verlinkter Seite, ist alt und beschreibt den Stand bevor FB1,2,3 offiziell staatlich anerkannt worden sind.

Geändert von hobbycaptain (24.02.2017 um 09:58 Uhr)
Mit Zitat antworten