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Alt 27.09.2005, 20:43
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Edwin Edwin ist offline
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Zitat:
Zitat von “MichaelH“
Heist das, daß die Ö-Binnenscheine für Wasserstraßen und Seen, umgeschrieben auf die internationale Ausgabe in HR, wenn auch inoffiziell, anerkannt wird/wurde?
Falls Du damit meinst, dass Kroatien österr. Scheine umschreibt auf HR-Scheine (oder umgekehrt) muss ich Dich enttäuschen!

Zitat:
Zitat von “bootsboerse.at“
Bei Österreichern gab es bis zum August 2004 keinen IC mit Costal-Waters (Küstengewässer, weil Österreich keine Küste hat, lediglich die MSVÖ und ÖSV Patente wurden anerkannt, waren aber bis dahin auch nicht amtlich!!!).

Erst im August 2004 wurde dieser amtliche IC dahingehend eingeführt, dass ab diesem Zeitpunkt beim IC auch die gültigen Fahrbereiche angeführt werden (FB2 und aufwärts).
Dies birgt aber die Gefahr, dass ab jetzt im Ausland nur mehr IC mit den angeführten FBs gültig sein könnten. Die alten ICs (ausgestellt vor 2004) bzw ICs, ausgestellt von anderen Stellen (Landesregierung) als vom MSVÖ oder ÖSV (mit FB2 aufwärts) nicht mehr anerkannt werden könnten.
Berny,

ihr verzettelt Euch da ein bisschen – die MSVÖ & ÖSV Scheine wurden immer anerkannt und wurden auch früher schon mit Fahrtbereichen ausgewiesen! Diese Scheine wurden auch nie von der Landesregierung (wie bei den Binnenscheinen) ausgestellt!

Zitat:
Zitat von “bootsboerse.at“
Um diesen Umstand aber vorzubeugen, wäre also eine politische Regelung (Kompromiss: Österreichische Inlandpatente werden mit ausländischen Küstenpatenten FB1 (= Küstennahe Gewässer bis 5 Seemeilen) gleichgestellt) erstrebenswert.
Bis 2004 (und auch jetzt noch) werden zb in HR diese Inlandpatente auch anerkannt, aber eben nicht offiziell. Und genau dies könnte der springende Punkt sein.
Die von der Landesregierung ausgestellten Binnenscheine können nicht auf Küstengewässer erweitert werden, da diese „echten amtlichen“ Scheine direkt von der Behörde ausgestellt werden und die österr. Behörde keine Prüfungen im Ausland (also an der Küste) abhalten kann weil Österreich nun mal ein Binnenland ist! Weil nicht exekutierbar, kann die Landesregierung keine Scheine für Küstengewässer ausstellen!

Aus diesen Gründen ist auch der MSVÖ und der ÖSV mit den Küstenscheinen beauftragt, da diese Prüfungen am Meer abhalten können. (ist ein bissl verzwickt die Angelegenheit, das war es aber leider schon immer!)

Zitat:
Zitat von “bootsboerse.at“
Das stimmt so auch wieder nicht, weil der IC ein Ausweis nach internationalem Standard ist (gem EU Resulution)
Klar ist, dass er nicht anerkannt werden muss, wenn ein Staat nicht bei der EU ist. Aber innerhalb EU ist er Standard.
Sorry Berny – die Resolution 40 stammt nicht von der EU sondern von der UNO – die Resolution wurde z.B. auch von Kroatien ratifiziert, obwohl nicht bei der EU! Einen europäischen, einheitlichen Schein gibt es bis heute nicht!

Zitat:
Zitat von “bootsboerse.at“
Es ist halt nur so, dass ich zB einen IC mit Inland-Waters habe, weil es früher gar keinen anderen in Österreich gab (MSVÖ stellten damals keine IC aus, über die Regierungen bekam man keine Costal-Waters)
Wie Du richtig schreibst – Du hast einen IC für Inland-Waters, also für Binnengewässer!
Früher wurden Binnenscheine (z.B. Donaupatent) auch in Kroatien akzeptiert oder besser gesagt toleriert – ist aber heute nicht mehr so! (auch wenn es ev. so mancher Hafenkapo vielleicht nicht so eng sieht)

Zitat:
Zitat von “bootsboerse.at“
Wenn ich jetzt einen Costal-Waters will, muss ich entweder über den MSVÖ einen FB2 machen, oder ich mache ein HR-Patent, wobei ich mich schon aus Kostengründen für ein HR-Patent entscheiden würde.
Wenn Du ohnehin nur in Kroatien fahren möchtest, ist das HR-Patent mit Sicherheit die einfachste und kostengünstigste Variante – Du bekommst damit darüber hinaus auch noch die UKW-Seesprechfunkberechtigung (für HR) sowie die Lizenz für kommerzielle Fahrten im Bereich von 3SM!

Zitat:
Zitat von “brummboot“
in diesem Zusammenhang sollte man auch erwähnen, dass es doch möglich ist, seit August 2004 ein IC relativ unbürokratisch ausgestellt zu bekommen, wenn man bereits Inhaber eines entsprechenden (FB 2 aufwärts) MSVÖ- (aber auch ÖSV-) "Befähigungsnachweises" ist. Damit ist doch jeder Inhaber des früheren, eben oft fälschlich als amtliches Papier ("meines heißt "Yacht-Master-License") betrachteten Scheins sozusagen up to date und hat damit tatsächlich ein amtliches Dokument. Was ja zumindest besser aussieht - wie weit auch immer dessen Anerkennungs-Prozess in den einzelnen Staaten gediehen ist.
Stimmt!!!

Zitat:
Zitat von “bootsboerse.at“
Ja, das ist teuer, der FB2 kann mit allen Drum und Dran schon 500 bis 700 € kosten.
Wird sich nicht ganz ausgehen – Du brauchst für den FB2 min. 500SM nachweisliche Praxis auf einem für den Fahrtbereich zugelassenen Schiff (die Schlauchbootmeilen zählen da leider nicht)! Für die Praxis ist also mit min. 2 Wochen Urlaub und den damit verbundenen Kosten zu kalkulieren!

L.G.

Edwin
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