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Alt 28.09.2005, 13:27
brummboot brummboot ist offline
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Zitat von HCC
Ich hätte als Deutscher jetzt einmal eine Frage. Warum machen die Ö. Behörden einen Unterschied zwischen FB1 und FB2 ? Und was sind die Grundlagen für die verschiedenen Patente ? Schließt FB2 das Patent FB1 ein ?

Ohne mich auszukennen, liest sich das eher wie eine Posse. Man könnte meinen, dass hier unnötig privates Geld verbrannt wird.
Hi, Christian. Das Patent für (nur) FB 1 ist eben (noch) kein Thema für unsere Bürokratie. Nachdem Ö Behörden mangels eigener Hoheitsgewässer überhaupt keine amtlichen Prüfungen am Salzwasser abnehmen können , taten und tun das - aber nur für FB 2 aufwärts - Motorboot- und Segelverband. Für die von denen ausgestellten Befähigungs-Nachweise wurden allerlei abenteuerliche Bezeichnungen gewählt "amtlich anerkannt"... was ja grundsätzlich stimmte aber ohne intern. rechtliche Bedeutung war. Diese wurden früher u.a. von Adria-Anliegerstaaten (viel Stempel - gutt Papier ) "so akzeptiert". Seit 2004 stellt nun "die Behörde" nach erfolgreicher Prüfung bei den Verbänden eben ein "IC" (International Certificate for Operator of Pleasure Craft) aus. Dies auch für Inhaber älterer wie vor beschriebener Scheine. Das ist nunmehr ein "amtliches Papier" - um dessen Anerkenntnis durch andere Staaten sich eben Klarheiten/Unklarheiten/Wünsche/Behauptungen etc. drehen.

Das löst aber nicht das Problem von uns Küsten-Nucklern, die gerne ein FB 1 "amtlich" hätten, und zwar auch am Weg des "Umschreibens" von wirklich amtlichen Ö-Binnen-Scheinen.
Und - FB 2 schließt selbstverständlich FB 1 ein (die FB sind ja immer "abwärts kompatibel" ).

Gruß

Peter
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Gruß,
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