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Alt 11.06.2005, 18:05
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DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
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Boot Infos

Hallo Freunde,

eigentlich beginnt das erwachsene Leben mit 18 Jahren und da schließen wir als erstes eine private Haftungsversicherung ab. Warum? weil wir aus der Familienhaftungsversicherung der Eltern entlassen werden und selber gegenüber Dritten haften. English liability! Später wird diese auf die junge Familie ausgedehnt.

Eine Haftungsversicherung gegenüber Dritten ist nicht eine Haftpflichtversicherung, weil diese nicht gesetzlich vorgeschrieben. Gesetzlich ist eine Haftpflichtversicherung wie sie bei KFZ vorgesehen ist. Ergo ist eine Bootshafthaftversicherung keine Pflichtversicherung in Deutschland.

Für das Boot mit Motor empfiehlt es sich schon eine Haftungsversicherung abzuschließen, und wenn man in den Urlaub in Drittländer fährt sowieso, teilweise dort auch vorgeschrieben.

Aber aufgepaßt, eine Versicherung übernimmt dann nicht automatisch alle verursachte Schäden bei Dritten. Teilweise sind diese mit maximal Beträgen abgegrenzt, manchmal zahlt sie und nimmt Regress, weil Fahrlässigkeit vorliegt, manchmal lehnt sie auch die Bezahlung ab, weil grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Im Grunde genommen haften wir immer persönlich unbegrenzt für alle Schäden an Dritten, das ist ein Bürger-Gesetz, und das ist Haftungspflicht.

Vielleicht läßt sich der Eine oder Andere hier seine Haftungsverantwortung nochmal zu Gemüte führen.
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