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Alt 21.06.2020, 05:58
910do 910do ist offline
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Boot Infos

Anfänger hier, Führerscheinfrei Schlauchboot fahren auf dem Rhein (SFA Konstanz)

Hallo liebe Freunde,

Ich möchte mir gerne ein Schlauchboot mit der maximalen Größe und guter Leistung für die Inbetriebnahme auf dem Rhein zwischen Waldshut und Bad Säckingen zulegen und dieses auch ohne Führerschein führen.

Wohne am Rhein in der Nähe von Waldshut, und es gibt viele tolle Stellen und kleinere Inseln die einfach zu erreichen wären mit einem kleinen Dinghy Boot mit wenig Leistung. Es ist sehr ruhig hier, und Berufsschiffahrt gibt es meines Wissens nach außer vereinzelten Fähren auch nicht viel. Ich würde mir das als allgemein sehr vorsichtigem Mensch und interessierten Laien in der Schifffahrt :D auf jeden fall zutrauen, solange es die Stellen sind, die ich kenne.
Ich bin auch Haftpflichtversichert.

Ich habe keinen SBS gemacht, kann in meiner derzeitigen Situation auch keinen machen. Ich weiß dass ich damit auf lange Sicht besser wegkomme, plane ihn deshalb auch mittel- bis langfristig zu machen, daher können wir von dem Thema mal absehen; Mir geht es nämlich nur um das Fahren ohne Schein.


So weit bin ich in meiner Recherche gekommen:
Ich darf angeblich laut internet und mehreren (teils gegensätzlichen) Aussagen mit einem Boot von einer Länge bis 2,50 und einer maximalen Leistung bis 5ps Führerscheinfrei auf dem Rhein fahren.

Meine zuständige Behörde ist das Schifffahrtsamt Konstanz.
Das besagt folgendes zu Kennzeichnungs und Registrierpflicht (aber nichts von den Grenzwerten ab wann man speziell am Rhein mit den Sondervorschriften wieder einen Führerschein braucht) :
Zitat:
Ausgenommen von der Kennzeichnungs- und Registrierpflicht sind:

Fahrzeuge ohne Maschinenantrieb, deren Länge weniger als 2,50 m beträgt
Segelsurfbretter, Paddelboote, Kajaks, Rennruderboote und ähnliche Fahrzeuge ohne Maschinenantrieb
[...]
[1.] Fahrzeuge, die mit Maschinenantrieb ausgerüstet sind, dürfen nur in Betrieb genommen werden, wenn sie durch die zuständige Behörde zugelassen sind.
[...]
[2.] Nach förmlicher Antragstellung erhält der Eigner einen Termin, um sein Boot betriebsklar im Wasser den techn. Sachverständigen des Schifffahrtsamtes zur Bootsabnahme vorzuführen. Bei dieser Untersuchung wird unter anderem die höchstzulässige Personenzahl festgesetzt
Das bedeutet doch dann, Ich habe jetzt ein Boot unter 2,50m, und das ist soweit auch super und ohne Schein zu paddeln, aber sobald ein Motor jedweder Art an meinem Boot hängt, ich für das Boot ein Kennzeichen benötige, oder? (Deswegen meinte ich gegensätzliche Aussagen im Internet)
Kann ich dieses dann beantragen und darf dann trotzdem Führerscheinfrei fahren?

Wenn ich jetzt so ein Boot von sagen wir 2,30m habe, kann ich dann einen Elektromotor unter 5ps Leistung anbauen und einfach loslegen?
Oder muss ich es in diesem Fall angemeldet haben?

Und wenn ich über 2,50m gehe , brauche ich dann ab diesem Moment den SBS? Oder kann ich auch dieses dann fahren solange ich es anmelde aber der Motor maximal 5Ps Leistung aufweist?

Mir sieht das so aus als ob ich in jedem Fall das kleine Schlauchboot nach Konstanz fahren und vorführen muss, was mir komisch vorkommt.
Woher kommen dann die Aussagen im Internet "Einfach unter 5 ps und los fahren" usw?


Ihr seht ich bin schon sehr am kämpfen mit der Materie und hab gar keinen Durchblick.

Hoffe mir kann jemand klarheit verschaffen, antworte auch gerne auf alle Fragen die Ihr an mich habt.

Geändert von 910do (21.06.2020 um 06:09 Uhr)
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