Einzelnen Beitrag anzeigen
  #13  
Alt 25.03.2018, 19:11
hobbycaptain
Gast
 
Beiträge: n/a


Zitat:
Zitat von Berny Beitrag anzeigen
Peter, diese Liste brauche ich nicht, zumal die KW ja in der Zulassung angeführt werden.
Und den Nachweis muss der Bootsbesitzer bringen, nicht die Polizei oder sonst wer.
Sprich, wenn du nicht nachweisen kannst, dass dein Motor weniger als 4,4 KW hat, hast ein Problem.
die Liste gibts oder gabs eh nur in D, in A hats sowas noch nie gegeben, weil bei uns eh jeder Schifffahtsbehörde anders entscheidet
Mit Zitat antworten