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Alt 25.09.2005, 22:10
rotbart
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Zitat:
Zitat von attorney
ein Kroate oder anderer Landsmann, der generell in seinem Land ab 1 PS einen Führerschein braucht, dürfte hier in Deutschland problemlos bis 5 PS führerscheinfrei fahren.
Du willst es nicht verstehen und hier nur verunsichern, indem Du immer nur die Hälfte zitierst, das wird langweilig
NochmalsDein Kroate darf nur ein deutsches Boot eines deutschen Eigentümers fahren - Klaro
NICHT sein eigenes in HR zugelassenes.

Zitat:
Ein Italiener, der bei sich zu Hause bis 40 PS führerschein (soll wohl lauten führerscheinfrei oder ? )fahren darf, dürfte mit seinem Boot hierzulande auch unter ital. Flagge nicht ohne Führerschein mit mehr als 5 PS fahren,
Auch nicht mit einem deutschen Boot


Zitat:
wohingegen ein bestehender ital.amtlicher Führerschein in Deutschland anerkannt werden muss, gleichgültig, unter welchen Voraussetzungen dieser erteilt wurde.
Nicht unbedingt, nur wenn ein gegenseitiges Abkommen besteht oder zumindest ein FS nach EU Regeln vorliegt, der von den deutschen Behörden akzeptiert wird

Zitat:
Hat er nach ausländischem Recht einen Führerschein, der ihn im Heimatland zum Fahren mit einer 100 PS Maschine berechtigt, darf er auch hierzulande damit zumindest fahren, wenn er hier keinen Wohnsitz hat und der Führerschein intern. anerkannt ist.
FALSCH nicht intern. anerkannt, sondern von den deutschen Behörden anerkannt !

So und nun wirst Du sicher wieder nach Gesetzestexten fragen, ich empfehle den Juris - Server, die EU Server oder auch wikipedia, die sind besser informiert als Du (scheinbar), aber es steht einfach fest, dass Du hier grundsätzlich falsch zitierst (bzw. immer nur die Hälfte) um Traffic anzuheizen und ich nenne dies eben "Stunk machen", dass passt Dir sicher nicht ist aber gut bayerisch korrekt und (ich lege wert darauf) KEINE persönliche Beleidigung.

Geändert von rotbart (25.09.2005 um 22:14 Uhr)
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