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Alt 10.02.2006, 22:55
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Hallo,
nur zur Information für die, die es noch nicht gelesen haben:


ProMobil-Sondernewsletter vom 08. Februar 2006

Hoffnungsschimmer im Steuerstreit?

Die Bundesregierung widerspricht überraschend deutlich dem Beschluss des
Bundesrates und fordert einen besonderen Steuertarif für Reisemobile.

Die Besitzer von Reisemobilen über 2,8 Tonnen können doch noch einmal
Hoffnung haben, dass die vorgesehene drastische Erhöhung der Kfz-Steuer
abgewendet wird. In ihrer soeben veröffentlichten Stellungnahme lehnt die
Bundesregierung dieses Ansinnen des Bundesrates nämlich in wesentlichen
Punkten ab. Die Anmerkungen der Bundesregierung sind deshalb so
bemerkenswert, weil das vom Bundesrat einbrachte Wohnmobil-Steuergesetz
nur mit Zustimmung des Bundestages in Kraft treten kann.

Schon der grundsätzliche Ansatz der am 21. Dezember 2005 im Bundesrat
verabschiedeten Vorlage, Reisemobile steuerrechtlich als Pkw zu
definieren, findet nicht die Zustimmung von Bundeskanzlerin Merkel & Co.:
Die Bundesregierung spricht offen von „sachlichen Bedenken“ – „da
Wohnmobile weit überwiegend auf Fahrgestellen von Nutzfahrzeugen aufgebaut
sind.“

In ihrer Stellungnahme analysiert die Bundesregierung, was viele tausend
promobil-Leser schon seit Anbeginn der Steuerdiskussion immer wieder
anprangern: „Die Einbeziehung aller Wohnmobile in die Kategorie der Pkw
würde den weit überwiegenden Teil der Fahrzeuge der emissionsorientierten
Hubraumbesteuerung und damit einer wesentlich höheren steuerlichen
Belastung als bei der derzeit alleinigen Gewichtsbesteuerung für Fahrzeuge
mit als 2800 bis 3500 Gesamtgewicht bzw. der emissionsorientierten
Gewichtsbesteuerung für Fahrzeuge mit mehr als 3500 kg Gesamtgewicht
unterwerfen.“

Dieser klaren Beschreibung folgt die deutliche Ablehnung, Reisemobile als
Personenwagen zu definieren, wie es auch der Herstellerverband CIVD
wünschte: „Die Bundesregierung erkennt hierfür keinen hinreichenden
sachlichen Grund, zumal von solchen Höherbelastungen kein realistischer
Anreiz für entsprechende technische Verbesserungen(z. B. bei den
Abgasminderungssystemen) dieser Fahrzeuge ausginge.“ Weiter heißt es in
der Stellungnahme, dass es vor allem den Haltern schwerer Mobile in der
Regel nicht möglich sei, die anspruchsvolleren Abgasgrenzwerte für Pkw
einzuhalten.

Mit Blick auf die Zukunft warnt die Bundesregierung vor noch
weiterreichenden Folgen: „Eine Einordnung in die Kategorie der Pkw würde
im Falle der Einführung eines kraftfahrzeugsteuerlichen Malus für nicht
partikelarme Diesel-Pkw zwangsläufig zu weiteren Steuererhöhungen für
Wohnmobile führen.“

Eine Abfuhr erteilt die Bundesregierung der Bundesrat-Vorlage auch im
Hinblick auf die im neuen Steuer-Stufenmodell vorgesehenen Gewichtsgrenzen
für Mobile bis und über 3,5 Tonnen: Dafür, so das unmissverständliche
Urteil der Bundesregierung, „sind sachliche Argumente, insbesondere
verkehrsrechtlicher Art, nicht erkennbar.“ Grundsätzlich zweifelt die
Bundesregierung auch an, ob es richtig ist, Reisemobile unter und über 2,8
Tonnen mal nach Hubraum und mal nach Gewicht zu veranlagen: „Für diese auf
Dauer angelegte Ungleichbehandlung ist kein hinreichender Grund
ersichtlich.“

Das Fazit der Regierung: „Eine Lösung des Problems könnte darin bestehen,
für alle Wohnmobile einen eigenständigen, durchgängigen Steuertarif zu
schaffen, dessen Verlauf zwischen den für Pkw und Nutzfahrzeugen geltenden
Tarifen liegt.“

Ob es tatsächlich soweit kommt, wird sich in den nächsten Wochen weisen.
In Kürze wird der Finanzausschuss des Bundestages über das vom Bundesrat
bereits verabschiedete Gesetz und die Stellungnahme der Bundesregierung
beraten. Flankierend dazu hat die FDP-Bundestagsfraktion einen Antrag
eingebracht, dass es bei den Tarifen für Reisemobile über 2,8 Tonnen bei
der bisherigen Regelung der Gewichtsbesteuerung bleiben soll. Breite
Zustimmung dafür wird auch aus Reihen der Fraktion der Grünen
signalisiert.

Gruß Peter
__________________
P.G.
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