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Alt 08.02.2016, 16:30
Theodor
Gast
 
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Hallo liebe Freunde,
macht mal langsam. Fast jedem von uns sind schon Mißgeschicke im Straßenverkehr passiert. Jeder geht aus der persönlichen Berufs und Familiensituation anders mit den einhergehenden Strafen um. ( zwangsläufig nötig)
Wenn man mit kleineren Bestechungen, Gefälligkeiten weiter kommt ist doch gut!! Niemand muß als Gesetzloser bezeichnet werden der versucht das System zu seinen Gunsten zu nutzen. Bekenne mich auch schuldig!. Hab vor ca. 30 Jahren den Führerschein wegen Alkohol am Steuer für 2 Jahre abgeben müssen. (Ehefrau abgehauen und Kinder bei mir gelassen) soll keine Entschuldigung sein ,hab wirklich Mißt gebaut. Ich bin dann trotzdem weiter Auto gefahren . Hab Führerschein von Freund geliehen und mindestens 20 mal ohne Probleme vorgelegt! Möchte aber niemanden Raten soetwas heute nachzuvollziehen!
Kann das jetzt nach Verjährungsfrist auch veröffentlichen.
Mit Best gemeinten Grüßen
Joachim

Hab vor
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