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Alt 04.11.2003, 10:06
Michel
Gast
 
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Hallo Jürgen,

ich denke für den Geräteträger wird auch nicht gehen, da das Kennzeichen von beiden Seiten gut lesbar angebracht werden muss.

Hier noch ein Link wo Du alles nachlesen kannst:

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Ich nehme an Du meinst diesen Absatz:

Das Kennzeichen muss:

in mindestens 10 cm hohen lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffern
dauerhaft in heller Farbe auf dunklem Grund oder dunkler Farbe auf hellem Grund außen an beiden Bug- oder Heckseiten oder am Spiegelheck des Kleinfahrzeugs angebracht sein.

Da steht klar "dauerhaft" Mit beiden Heckseiten sind "Spitzgatter" Boote gemeint. Der Heckspiegel an einem Schlauchboot ist zu klein um 10cm große Buchstaben anzubringen.

Das mit der Kennzeichnung hinten meinst Du bestimmt im Zusammenhang mit dem Internationalen Bootsschein, da gibt es eine Ausnahme:

Damit kannst Du Deinem Boot einen Namen geben, dieser Name muss wieder rechts und links angebracht werden, Hinten muss dann der Heimathafen "kann kleiner geschrieben sein" stehen. Das geht wenn Du einem Verein angehörst, ist aber auch möglich wenn dein Wohnort in der Nähe eines "befahrbaren" Gewässers liegt.

Den Internationalen Bootsschein kannst Du z.B. über den DMYV, den DSV oder den ADAC beantragen. Er gilt allerdings nur zwei Jahre und muss dann neu Beantragt werden.

Nochwas zum Thema "alte" Beiträge. Wenn Du auf einen "alten" Betrag postest, rutscht dieser in der Threadliste automatisch wieder nach oben und wird auch in der Rubrik "neue Beiträge zeigen" aufgeführt.

Demzufolge war es hier bisher immer so, dass diese Beiträge doch Beachtung gefunden haben.

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