Freunde, ruhig Blut.
Grundsätzlich gilt die Ausrüstungspflicht des Herkunftlandes, welche ggf. durch die Vorschriften des Ziellandes ergänzt werden. Und da es in D keine Ausrüstungspflicht gibt, zählen hier die Vorschriften des Gastlandes, Und da ist der ADAC schon eine valide Quelle.
Nochmal zum aus- und einklarieren. Im Schengenraum nicht Notwendig, sonst ja. Leider ist HR (noch) kein Schengenstaat.
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Ganz liebe Grüße von
Jürgen
aus dem Ruhrpott, der jetzt im Weserbergland lebt.
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