Um das jetzt nochmal klar zu stellen.
Wenn man ein Boot in Österreich zulassen will, dann gibt's mehrere Möglichkeiten.
1.) Seebrief: Darf nur am Meer gefahren werden und bedarf keiner Überprüfung durch die Landesregierung, dafür braucht man dann alle Papiere und eine Bescheinigung durch den Ziviltechniker.
2.) Binnenzulassung: Darf in internationalen Binnengewässern gefahren werden, und am Meer im Fahrtenbereich 1 (nur in Ländern die die Resolution Nr.13 anwenden)! Wird immer eine Überprüfung des Bootes durch die Landesregierung fällig!
3.) Kombination aus beiden: Darf Überall gefahren werden! Benötigt keinen Ziviltechniker, da eine Überprüfung durch die Landesregierung durchgeführt wird!
Ich hoffe das war so einigermaßen verständlich, und auch vollständig!
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MfG
Schebi
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