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Alt 30.08.2016, 11:51
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Berny Berny ist offline
Berny
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Boot Infos

Nicht ganz, weil es gibt ja immer wieder das Problem der CE:
wenn ein Boot nach 1998 in der EU in Verkehr gebracht wird, braucht es eine CE.
Da hilft dir auch keine Rhina.
Fehlt diese CE, muss diese durch einen Ziviltechniker erstellt werden.

Hier werden immer wieder verschiedenste Sachen vermischt, was zur Unsicherheit führt.

Wenn das Boot also älter als 1998 ist, und es vor diesem Datum in der EU schon in Verkehr gebracht worden ist, muss das der Landesregierung nachgewiesen werden.
Hier obliegt es natürlich der Landesregierung, diesen Nachweis anzuerkennen oder nicht.

Wenn dieser Nachweis nicht erbracht werden kann, gilt es als "NEU" in der EU eingeführt, weshalb diese CE wiederum erforderlich ist.

Und hier hilft dir auch keine Rhina Zertifizierung, weil das einfach keine CE ist.
Wenn dir die Rhina aufgrund einer ehemaligen Zertifizierung ein CE ausstellt, dann sollte das auch OK sein.

Wenn man also diverse Unterlagen auftreiben kann, zB Versicherungsbestätigung usw usw, dann sollte man diese der Landesregierung übermitteln, diese kann dann sagen, ob das ausreicht oder nicht.

Und nochmals: Das Boot muss vor 1998 in Verkehr gebracht werden.
Das heißt aber auch, dass es egal ist, wenn das Boot zwischenzeitlich mal aus der EU gebracht wurde, zB aus steuerrechtlichen Gründen.
Was nicht geht, wenn das Boot gekauft wurde, und gleich aus steuerrechtlichen Gründen exportiert wird, dann ist es in der EU NICHT in Verkehr gebracht...

Also Zulassung, Motorzulassung, Versicherungsnachweis, ev Zulassung des Trailers mit Foto usw usw usw....alles was man auftreiben kann, das einen ordnungsgemäen "Betrieb" in der EU nachweist....

Es gibt auch unterschiedliche Länder mit unterschiedlichen Auslegungen...
War es in DE üblich, dass man für den Motor zB kein CE brauchte, weil er am Boot montiert war, war dies in Österreich von vornherein klar definiert: Boot UND Motor brauchen eine CE.

Der Import 2016 eines Motors BJ 1996 aus der Schweiz wird also ein Problem,weil dieser als "2016 in Verkehr gebracht" gilt, braucht also CE, die er nicht hat.

Hier empfiehlt es sich also immer wieder, die Länder zu brücksichtigen, um die es geht. Empfehlungen aufgrund Bestimmungen aus dem Ausland könnte für den User fatal sein...
Gilt auch für andere Dinge, die oft gut gemeint hier im Forum ausposaunt werden.

Zum Begriffsdefinition Inverkehrbringen gibt es auf Wikipedia zB die Versionen für Deutschland, Österreich und EU, alle unterschiedlich, wobei ich denke, die für die EU ist in diesem Falle die richtige....
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