Zitat:
Zitat von OLKA
So wie ich das sehe:
Wenn Lichter montiert sind, müssen sie zugelassen sein.
Wenn keine da sind, darf man von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang und bei unsichtigem Wetter nicht mit dem Boot unterwegs sein.
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Weiß jemand, wie das auf dem Bodensee ist (Motorboot mit 7,4 kW)? Benötige ich für die Zulassung/Nachuntersuchung diese Lichter? Oder nur, wenn ich im Dunklen/bei unsichitigem Wetter unterwegs bin?
In der BSO finde ich unter den Bauvorschriften keinen Hinweis, dass Lichter erforderlich sind.