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Alt 06.11.2023, 10:20
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dereppsteiner dereppsteiner ist offline
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Zitat von Falko Beitrag anzeigen
ist das zugelassen??? Glaube nicht.
Natürlich ist das Zulässig !
Wie z.B. auf Anhänger , Wohnwagen oder Autodach , ist hier nur die Ladungssicherung und die zu beachtende Stützlast Maßgeblich.
Lediglich ist unter anderem im Ausland eine Kennzeichnungspflicht vorgeschrieben.

Paragraf 22, Absatz 2 der StVO : "Nach der Straßenverkehrsordnung darf die Ladung nicht breiter als 2,55 Meter und höher als vier Meter sein"

Geändert von dereppsteiner (06.11.2023 um 10:29 Uhr)
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