Nun kann die Saison beginnen, Motorinspektion am Boot ist gemacht, Trailer ist frisch "getüvt", Wohnmobil ist auch getüvt und abgelastet auf 3,5 T
Und nun meine Frage(n):
Jetzt habe ich in der Zulassungsbescheinigung Teil I. verschiedene Gesamtmassen eingetragen:
F.1: 3850 kg; Technisch zulässige Gesamtmasse.
F.2: 3500 kg; Im Zulassungsmitgliedstaat zulässige Gesamtmasse.
Heisst das, dass ich sobald ich D-Land verlasse, -z.B in Österreich- 3850 kg auf die Waage bringen darf (Nicht ich, sondern das Wohnmobil natürlich
)?
....und brauche ich jetzt in Österreich noch eine Go-Box? Welche Gesamtmasse ist für die Go-Box-Verpflichtung zuständig?