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Alt 08.10.2003, 19:02
Michel
Gast
 
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Hallo Dodl / Martin,

meines Wissens nach ist es nicht ganz richtig was Du schreibst:

Wenn ich das vorhin richtig gelesen habe gibt es bei Euch in Österreich wohl ein amtliches Küstenpatent. FB2 oder so?

Fakt ist, dass in Deutschland, von Bootsfahrern aus dem Ausland, genau der Befähigungsnachweis verlangt wird, der im Heimatland vorgeschrieben ist. Und zwar Egal ob das Land eine Küste hat oder nicht.

Dass heisst, dass wenn bei Euch ein amtlicher Küstenführerschein verlangt wird, darf auch nur mit diesem in deutschen Küstengewässern gefahren werden.

Wenn keiner vorgeschrieben ist, wie z.B. in den USA, dort braucht man nur einen Autoführerschein, dürfen amerikanische Staatsbürger auf deutschen Küstengewässern mit einem Autoführerschein ein 5000 PS Boot fahren.

Irre oder

Nur zum Beispiel, für die Donau gilt das gleiche, da bei Euch in Österreich ein Donaupatent verlangt wird, braucht Ihr auch das Donaupatent um auf der deutschen Donau fahren zu dürfen.

Wenn man mal genau drüber nachdenkt ist das schon ein riesen Schwachsinn, weil wir kein extra Donaupatent brauchen, dürfen wir aber mit einem "normalen" Binnenschein bei Euch auf der Donau fahren.

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