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Alt 07.03.2017, 20:13
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Seesternchen Seesternchen ist offline
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Boot Infos

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Zitat von thball Beitrag anzeigen
Hallo Martin,

laut BSH wird ein Flaggenzertifikat nur erteilt, wenn keine andere Eintragung/Registrierung vorliegt. Durch die Registrierung am Bodensee (oder WSA oder IBS des ADAC) hat man m.E. automatisch die Berechtigung zur Führung der Nationalen. Binnen wie geschrieben freiwillig, aber am Meer verpflichtend. Das gilt mit Sicherheit nicht nur in D, denke auch andere Länder wie Frankreich haben das verpflichtend. Bei Italien meine ich, dass ich es auch kürzlich auf der Seite der Guardia Costiera gesehen habe.

Frag doch mal bei Deiner Zulassung nach, ob Du dann die Schweizer Nationale auf dem Bodensee führen darfst. Würde mich wundern wenn nicht.

Schwieriger wird es dann am Meer, denn da brauchst Du i.d.R. eine. Aber da gibt es auch keine schweizer Wapo, die das kontrolliert.
Da unser Boot im Kanton Thurgau zugelassen ist, was nicht anders geht und das in CH ist, hat der BSH schon mal gar keine Möglichkeit uns zu erlauben die deutsche Flagge zu hissen. Ich zitiere noch eine andere Mail von heute morgen:



]]Sehr geehrter Herr Bundschuh



Besten Dank für Ihre heutige Anfrage im Zusammenhang mit Ihrem Antrag für die Ausstellung einer Flaggenbestätigung für Kleinboote.



Auf dem von Ihnen erwähnten Merkblatt ist folgendes zu lesen:



2. Nationalität

Die Eigentümer des Bootes müssen Schweizerbürger sein oder ein schweizerischer Verein, der die Förderung der Sport- und Vergnügungsschifffahrt bezweckt. Ein/e Doppelbürger/in kann die Flaggenbestätigung nicht erwerben, sofern er/sie im Staat seines/ihres andern Bürgerrechts Wohnsitz hat.



Somit dürfen Sie weder Doppelbürger, d.h. 1 oder mehrere weitere Staatsbürgerschaften neben derjenigen der Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen wenn Sie in einem dieser Staaten wohnen. Wenn Sie nicht Schweizer sind, müssen Sie einen Schweizer Verein besitzen, der die Förderung der Sport- und Vergnügungsschiffahrt bezweckt.



Verbindliche Auskunft über die Möglichkeiten eine schweizerische Flagge an das Boot zu hängen gibt Ihnen:



Schweizerisches Seeschifffahrtsamt
Elisabethenstrasse 33
Postfach
4010 Basel
Tel. +41 58 467 11 20
Fax +41 58 467 11 29
dv-ssa@eda.admin.ch





Wir hoffen, diese Informationen sind Ihnen dienlich.





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CH- 3003 Bern

Tel. aus der Schweiz 0 800 24 7 36
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